§ 12 W-PDDNN

W-PDDNN - Prüfung, Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Die Prüfung hat bei Bediensteten der Stadt Wien, die die Dienstprüfung mit Erfolg abgelegt haben oder seit mindestens zwei Jahren eine Tätigkeit ausüben, die dem Schutz der Natur dient, zur Gänze zu entfallen.

In Kraft seit 20.10.2012 bis 31.12.9999
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