§ 14 W-PDDNN

W-PDDNN - Prüfung, Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Das Dienstabzeichen für Naturschutzorgane ist nach dem Muster der Anlage 2 herzustellen. Es besteht aus einem das Wappen der Stadt Wien mit den Aufschriften „Magistrat der Stadt Wien“ und „Naturschutzorgan“ zeigenden Schild von 62,5 Millimeter Länge und 51 Millimeter Breite und ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

In Kraft seit 20.10.2012 bis 31.12.9999
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