Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wiener Katastrophenhilfegesetz, LGBl. für Wien Nr. 8/1978 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 83/2001, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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