Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wiener Katastrophenhilfegesetz, LGBl. für Wien Nr. 8/1978 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 83/2001, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 28 W-KKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 28 W-KKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 28 W-KKG