§ 31 W-KKG Sprachliche Gleichbehandlung

W-KKG - Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils zutreffende geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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