§ 5 W-GBG Einreihung von Verwendungen und Dienstposten

W-GBG - Wiener Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Einstufungsregelungen, wie die Bewertung von Dienstposten, dürfen keine Kriterien für die Beurteilung der Arbeit der Frauen einerseits und der Arbeit der Männer andererseits vorschreiben, die zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung führen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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