Im Teil C – Parkanlagen sind vom Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten insbesondere folgende Ziele zu beachten:
1. | die Erhaltung und Förderung naturnaher Strukturen im Rahmen der historischen Parkanlage des Türkenschanzparks, | |||||||||
2. | die Erhaltung von Altholz und Hohlbäumen im Bereich des Naturdenkmales „Sternwartepark“. |
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