§ 2 W-ET 18 GLLW Zonen

W-ET 18 GLLW - Erklärung von Teilen des 18. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Währing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Das Landschaftsschutzgebiet Währing besteht entsprechend der unterschiedlichen Grünfärbung im Plan aus den Teilen:

1.

A. Wienerwald – bestehend aus den Wald- und Wiesenbereichen des Michaelerberges, der Tagesheimstätte „Sonnenland“, des Pötzleinsdorfer Schlossparks und des Schafberges,

2.

B. Wienerwaldrandzone – bestehend aus den Bereichen der Kleingartenanlage „Siedlung Vogelsang“, des Kleingartenvereins „Pötzleinsdorf“, der Siedlung „Schafberg“ samt der westlich angrenzenden Wiesenfläche, des Klostergartens südlich der Josef Redl Gasse, des Kleingartenvereines „Kleingartenpark Brunnenstube“, dem Schafbergbad samt dem östlich angrenzenden Bereich beim Tichyweg und dem Dürwaringgraben und

3.

C. Parkanlagen – bestehend aus den Parkanlagen des Geymüllerschlosses, des Türkenschanzparks, des Joseph Kainz Platzes und des Naturdenkmales „Sternwartepark“.

In Kraft seit 01.02.2007 bis 31.12.9999
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