§ 3 W-ET 18 GLLW Ziele im Wienerwald

W-ET 18 GLLW - Erklärung von Teilen des 18. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Währing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Im Teil A – Wienerwald sind vom Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten insbesondere folgende Ziele zu beachten:

1.

die Förderung der natürlichen Eigenart der charakteristischen Waldgesellschaften des mäßig frischen Traubeneichenwaldes auf vergleyten Flyschböden, des frischen Buchenwaldes auf Pseudogley und des Traubeneichen-Hainbuchenwaldes,

2.

die Förderung der Naturverjüngung,

3.

die Erhaltung von Altholz und von Hohlbäumen,

4.

die Erhaltung und Entwicklung eines abgestuften Waldrandes,

5.

die Erhaltung und Pflege extensiv genutzter Wiesen- und Saumgesellschaften im Bereich der Kinderheimstätte „Sonnenland“.

In Kraft seit 01.02.2007 bis 31.12.9999
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