Im Teil A – Wienerwald sind vom Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten insbesondere folgende Ziele zu beachten:
1. | die Förderung der natürlichen Eigenart der charakteristischen Waldgesellschaften des mäßig frischen Traubeneichenwaldes auf vergleyten Flyschböden, des frischen Buchenwaldes auf Pseudogley und des Traubeneichen-Hainbuchenwaldes, | |||||||||
2. | die Förderung der Naturverjüngung, | |||||||||
3. | die Erhaltung von Altholz und von Hohlbäumen, | |||||||||
4. | die Erhaltung und Entwicklung eines abgestuften Waldrandes, | |||||||||
5. | die Erhaltung und Pflege extensiv genutzter Wiesen- und Saumgesellschaften im Bereich der Kinderheimstätte „Sonnenland“. |
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