Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. Jänner 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 05.12.2024
0 Kommentare zu § 42 W-BO 1994
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 42 W-BO 1994 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 42 W-BO 1994