Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. November 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 14.12.2023 bis 31.12.2023
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