§ 5 VBefrG

VBefrG - Volksbefragungsgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Befragung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

In Kraft seit 20.07.2022 bis 31.12.9999
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