§ 5 VBefrG

Volksbefragungsgesetz 1989

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999

Stimmberechtigt sind alle Männer und FrauenPersonen, die am Tag der Befragung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 01.03.2010 bis 19.07.2022

Stimmberechtigt sind alle Männer und FrauenPersonen, die am Tag der Befragung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

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