(1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme der §§ 16, 17 und 23 am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das Gesetz über das Dienstrecht der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 – UVS-DRG), LGBl. Nr. 35, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 33/2013, außer Kraft.
(2) §§ 16, 17 und 23 sind in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten..
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