§ 24 VGW-DRG In- und Außerkrafttreten

VGW-DRG - Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme der §§ 16, 17 und 23 am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das Gesetz über das Dienstrecht der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 – UVS-DRG), LGBl. Nr. 35, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 33/2013, außer Kraft.

(2) §§ 16, 17 und 23 sind in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten..

In Kraft seit 28.09.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 24 VGW-DRG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 VGW-DRG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 24 VGW-DRG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 24 VGW-DRG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 24 VGW-DRG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VGW-DRG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 23b VGW-DRG
§ 40b VGW-DRG