Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die näheren Vorschriften über die Anlegung und Auflegung der Listen, das hiebei einzuhaltende Verfahren sowie über das Rechtsmittelverfahren werden durch Verordnung getroffen.
In Kraft seit 06.06.1945 bis 31.12.9999
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