Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der iVm § 62b) |
in der Verwendungsgruppe | für jede Jahreswochenstunde |
Euro | |
L 1 a) für Lehrer/Lehrerinnen an der Modeschule b) andernfalls für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I II III IV IVa IVb V Va |
|
L 2a 2 | 1.472,17 |
L 2a 1 | 1.375,21 |
L 2b 1 | 1.208,69 |
L3 | 1.143,58 |
(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der iVm § 62b) |
in der Verwendungsgruppe | für jede Jahreswochenstunde |
Euro | |
L 1 a) für Lehrer/Lehrerinnen an der Modeschule b) andernfalls für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I II III IV IVa IVb V Va |
|
L 2a 2 | 1.472,17 |
L 2a 1 | 1.375,21 |
L 2b 1 | 1.208,69 |
L3 | 1.143,58 |