Eine befristete Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem Vertragslehrer, dem der Bund die Möglichkeit einräumt, im Rahmen eines Abkommens mit einem ausländischen Rechtsträger
1. | an einer zweisprachigen Schule im Ausland zu unterrichten oder | |||||||||
2. | in der Betreuung und Unterstützung von Deutschlehrern im Unterricht an Schulen im Ausland oder in der Aus- und Fortbildung solcher Lehrer oder in der Betreuung von Bildungsprojekten tätig zu sein, | |||||||||
gilt nicht als Verlängerung des Dienstverhältnisses nach § 4 Abs. 4. |
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