Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Bei Versicherungszweigen gemäß Z 19 bis 22 gemäß Anlage A erlöschen durch die Eröffnung des Konkursverfahrens die Versicherungsverhältnisse.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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