Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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