Die Landesregierung und die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, die Einhaltung der §§ 1b und 1c zu überwachen. Festgestellte Verstöße sind dem Landes-Parteien-Transparenz-Senat (§ 12a) zu melden.Die Landesregierung und die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, die Einhaltung der Paragraphen eins b und 1c zu überwachen. Festgestellte Verstöße sind dem Landes-Parteien-Transparenz-Senat (Paragraph 12 a,) zu melden.
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