Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Zeitliche Begrenzung
Mit der Verwendung von Wahlplakaten und digitalen Wahlwerbeanlagen in der Außenwerbung sowie mit Inseraten und Werbeeinschaltungen darf frühestens drei Wochen vor dem Wahltag begonnen werden.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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