§ 10a UVG Besondere Verfahrensbestimmungen

UVG - Unterhaltsvorschußgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024

In Verfahren nach diesem Bundesgesetz findet ein Kostenersatz nicht statt.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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