Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat alle fünf Jahre über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.
In Kraft seit 19.06.2013 bis 31.12.9999
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