§ 28 UMG

Umweltmanagementgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2013 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat alle vierfünf Jahre über die Anwendung der EMAS-VVerordnung und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.

Stand vor dem 18.06.2013

In Kraft vom 03.08.2004 bis 18.06.2013

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat alle vierfünf Jahre über die Anwendung der EMAS-VVerordnung und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.

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