Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Verweis auf andere Rechtsvorschriften
§ 32. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 08.08.2001 bis 31.12.9999
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