Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Einnahmen öffentlicher Krankenanstalten sind insbesondere LKF-Gebührenersätze, LKF-Gebühren, Pflegegebühren, Sondergebühren, andere der Anstalt auf Grund dieses Gesetzes oder sonstiger Vorschriften zufließende Einkünfte, ferner Widmungen und Erträge des Anstaltsvermögens.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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