Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
Die Kosten einer Reise, die das Mitglied während der Vertragszeit in Ausübung seiner Arbeitspflicht unternimmt, hat einschließlich der angemessenen Verpflegungskosten der/die Theaterunternehmer/in zu bestreiten.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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