§ 6 T-SS 2005 Positivkriterien zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes

T-SS 2005 - Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2024

Bei der Erweiterung bestehender Schigebiete ist jedenfalls darauf zu achten, dass

  1. a)Litera aauf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:
    1. 1.Ziffer einsauf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;
    2. 2.Ziffer 2auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;
    3. 3.Ziffer 3auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;
    4. 4.Ziffer 4auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;
    5. 5.Ziffer 5auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;
  2. b)Litera bim hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;
  3. c)Litera cSchiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;
  4. d)Litera dnach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;
  5. e)Litera eeine umweltfreundliche Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sowie eine umweltfreundliche Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;
  6. f)Litera fbesonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.
In Kraft seit 13.08.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 T-SS 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 T-SS 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 T-SS 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 T-SS 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 T-SS 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 5 T-SS 2005
§ 7 T-SS 2005