§ 6 T-SS 2005

Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2024 bis 31.12.9999

Bei der Erweiterung bestehender Schigebiete ist jedenfalls darauf zu achten, dass

a)

auf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:

1.

auf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;

2.

auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;

3.

auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;

4.

auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;

5.

auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;

b)

im hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;

c)

Schiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;

d)

nach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;

e)

eine umweltfreundliche Energieversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;

f)

besonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.

  1. a)Litera aauf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:
    1. 1.Ziffer einsauf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;
    2. 2.Ziffer 2auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;
    3. 3.Ziffer 3auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;
    4. 4.Ziffer 4auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;
    5. 5.Ziffer 5auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;
  2. b)Litera bim hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;
  3. c)Litera cSchiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;
  4. d)Litera dnach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;
  5. e)Litera eeine umweltfreundliche Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sowie eine umweltfreundliche Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;
  6. f)Litera fbesonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.

Stand vor dem 12.08.2024

In Kraft vom 25.01.2005 bis 12.08.2024

Bei der Erweiterung bestehender Schigebiete ist jedenfalls darauf zu achten, dass

a)

auf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:

1.

auf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;

2.

auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;

3.

auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;

4.

auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;

5.

auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;

b)

im hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;

c)

Schiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;

d)

nach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;

e)

eine umweltfreundliche Energieversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;

f)

besonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.

  1. a)Litera aauf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:
    1. 1.Ziffer einsauf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;
    2. 2.Ziffer 2auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;
    3. 3.Ziffer 3auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;
    4. 4.Ziffer 4auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;
    5. 5.Ziffer 5auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;
  2. b)Litera bim hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;
  3. c)Litera cSchiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;
  4. d)Litera dnach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;
  5. e)Litera eeine umweltfreundliche Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sowie eine umweltfreundliche Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;
  6. f)Litera fbesonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.

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