Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges für die Langlauflehrer-Anwärterprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Bewegungslehre | |||||||||
Kenntnis der Bewegungsabläufe der Grundschule beim Schilanglaufen sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern | ||||||||||
2. | Unterrichtslehre: | |||||||||
Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik sowie deren praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder in der Grundschule des Schilanglaufens | ||||||||||
3. | Ausrüstungs- und Gerätekunde: | |||||||||
Kenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Langlaufausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung | ||||||||||
4. | Schnee- und Wachskunde: | |||||||||
Grundkenntnisse über den Schneedeckenaufbau und die richtige Anwendung von Steig- und Gleitwachsen im Schilanglauf | ||||||||||
5. | Erste Hilfe: | |||||||||
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Lebensrettende Sofortmaßnahmen und allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, insbesondere bei Langlaufunfällen | ||||||||||
6. | Berufskunde und Vorschriften über das Schischulwesen: | |||||||||
Kenntnis des Tiroler Schischulgesetzes 1995 und der hiezu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Langlauflehrer-Anwärter; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Langlauflehrer-Anwärter; Kenntnis der FIS-Verhaltensregeln für Langläufer | ||||||||||
7. | Natur- und Umweltkunde: | |||||||||
Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze sowie der hiezu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages des Langlauflehrer-Anwärters zur Schonung und Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes | ||||||||||
8. | Tourismuskunde: | |||||||||
Kenntnisse über die schisportlichen Möglichkeiten und die infrastrukturellen Einrichtungen des Wintertourismus eines Langlaufgebietes | ||||||||||
9. | Einführung in eine lebende Fremdsprache: | |||||||||
Erwerben eines Wortschatzes (insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken) in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Langlauflehrer-Anwärter ausreichende Verständigung mit den Gästen ermöglicht | ||||||||||
10. | Einführung in die Alpinkunde: | |||||||||
Grundkenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde, der Selbst- und Kameradenhilfe sowie des organisierten Rettungseinsatzes |
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