Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Organe des Fonds sind verpflichtet, alle ihnen ausschließlich bei der Ausübung ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen Dritten gegenüber geheim zu halten.
In Kraft seit 12.09.2001 bis 31.12.9999
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