§ 15 T-PAG Eigener Wirkungsbereich

T-PAG - Parkabgabegesetz 2006, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die von der Gemeinde nach diesem Gesetz zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 18.01.2006 bis 31.12.9999
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