Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.
(2) Zugleich tritt das Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/1995 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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