Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Organe der Landarbeiterkammer sind:
a)
die Vollversammlung,
b)
der Vorstand,
c)
der Präsident,
d)
der Kontrollausschuss.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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