(1) Den Berufs- und Fachschulen kommt die Aufgabe zu,
a) | die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten, sozial denkenden, weltoffenen und toleranten Personen zu erziehen, | |||||||||
b) | das Interesse der Schüler an kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Austausch, insbesondere auch innerhalb der Europäischen Union, zu wecken und zu fördern, | |||||||||
c) | die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen, wobei besonders auf die Entwicklung dynamischer Fähigkeiten wie Personalkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz Wert zu legen ist, | |||||||||
d) | ganzheitliches Denken und Handeln der Schüler und deren Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung zu fördern und | |||||||||
e) | das Verantwortungsbewusstsein bei Entscheidungen hinsichtlich ihrer kurz-, mittel- und langfristigen menschlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen sowie das Verständnis für das Spannungsfeld Ökonomie und Ökologie zu wecken und zu fördern. |
(2) Den Berufsschulen kommt ergänzend zu Abs. 1 die Aufgabe zu, den Schülern die schulische Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft sowie für die Ausübung einer sonstigen ausbildungsadäquaten Tätigkeit und verwandter Berufszweige zu vermitteln.
(3) Den Fachschulen kommt ergänzend zu Abs. 1 die Aufgabe zu,
a) | Schüler durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines ländlichen Haushaltes, auf die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum bzw. auf eine einschlägige außerlandwirtschaftliche Berufsausbildung vorzubereiten, | |||||||||
b) | Schülern die vielfältigen Aufgaben und Funktionen der Land- und Forstwirtschaft im und für den ländlichen Raum mit besonderer Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge, der Nachhaltigkeit und einer naturgerechten Landbewirtschaftung bewusst zu machen, | |||||||||
c) | die Verbundenheit der Schüler mit dem bäuerlichen Berufsstand zu fördern und | |||||||||
d) | interessierte und befähigte Schüler auf die Ablegung der Berufsreifeprüfung oder auf den Besuch eines dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Aufbaulehrganges, etwa durch das Angebot von Freigegenständen oder durch Differenzierungsmaßnahmen, vorzubereiten. |
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