Jagdabgabegesetz, Tiroler (T-JagdAG) Fundstelle

T-JagdAG - Jagdabgabegesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Gesetz vom 22. November 1990 über die Erhebung einer Jagdabgabe
(Tiroler Jagdabgabegesetz)

Änderung

STF: LGBl. Nr. 20/1991 - Landtagsmaterialien: 314/90

LGBl. Nr. 60/2001 - Landtagsmaterialien: 88/01

LGBl. Nr. 108/2002 - Landtagsmaterialien: 319/02

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Abgabepflicht

§ 1

Abgabengegenstand

§ 2

Abgabenschuldner

§ 3

Haftung

2. Abschnitt
Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

§ 4

Bemessungsgrundlage

§ 5

Maßgebliche Verhältnisse

§ 6

Höhe der Abgabe

3. Abschnitt
Selbstberechnung und Abgabenerklärung

§ 7

Selbstberechnung

§ 8

Abgabenerklärung

4. Abschnitt
Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit, nachträgliche Änderungen

§ 9

Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit

§ 10

Nachträgliche Änderungen

5. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 11

Verwaltungsübertretungen

§ 12

Inkrafttreten

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.04.1991 bis 31.12.9999
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