§ 2 T-GB Höhe und Anpassung des Ausgangsbetrages

T-GB - Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.02.2026

Der Ausgangsbetrag für die Bezüge nach diesem Gesetz beträgt 7.418,62 Euro. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 166/2017.Der Ausgangsbetrag für die Bezüge nach diesem Gesetz beträgt 7.418,62 Euro. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach Paragraph 3, des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 2017,.

In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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