§ 2 T-GB

Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2014 bis 31.12.9999

Der Ausgangsbetrag für die Bezüge nach diesem Gesetz beträgt 7.418,62 Euro. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 121/2011BGBl. I Nr. 209/2013.

Stand vor dem 30.06.2014

In Kraft vom 15.06.2012 bis 30.06.2014

Der Ausgangsbetrag für die Bezüge nach diesem Gesetz beträgt 7.418,62 Euro. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 121/2011BGBl. I Nr. 209/2013.

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