§ 12 T-FSG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

T-FSG - Feldschutzgesetz 2000, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die nach diesem Gesetz von Organen der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

In Kraft seit 07.06.2002 bis 31.12.9999
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