§ 77 StudFG

Studienförderungsgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.12.9999
Außerkrafttreten

§ 77.(1) Das Studienförderungsgesetz 1983 tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.

(2) Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. 686/1995, und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 810/1995, treten mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.

Stand vor dem 31.08.1996

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.1996
Außerkrafttreten

§ 77.(1) Das Studienförderungsgesetz 1983 tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.

(2) Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. 686/1995, und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 810/1995, treten mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.

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