§ 1 StSBG 2017 Ziel, Geltungsbereich

StSBG 2017 - Steiermärkisches Seveso-Betriebe Gesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1)         Ziel dieses Gesetzes ist es, in Seveso-Betrieben schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten und ihre Folgen für Mensch, Tier und die Umwelt zu begrenzen.

(2)         Dieses Gesetz gilt für Betriebe der unteren (§ 2 Z 2) und der oberen Klasse (§ 2 Z 3).

(3)         Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.

In Kraft seit 07.07.2017 bis 31.12.9999
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