§ 346 StPO

StPO - Strafprozeßordnung 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden.

In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
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