Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Dieter Erich A (zu 1) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs 1, 143 (erster Satz zweiter Fall) StGB und (zu 2) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wölfnitz 1. am 14.Dezember 1984 versucht, Bediensteten des Postamts Wölfnitz durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung einer Waffe fremde beweglich... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §344StPO §345 Abs1 Z6StPO §346
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer Frage nach einem (weiteren) strafsatzändernden Erschwerungsumstand (hier: § 143 zweiter Satz StGB) kann vom Angeklagten mangels Nachteil nicht angefochten werden. Der Umstand hinwiederum, daß das Geschwornengericht bei der Strafbemessung die nämliche Tatfolge dennoch als erschwerend gewertet hat, kann als Strafbemessungstatsache ausschließlich mit Berufung ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...