Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 339,
(Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I. Z 98) (Aufgehoben; Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Art. römisch eins. Ziffer 98,)
In Kraft seit 31.12.1975 bis 31.12.9999
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