Ziel der psychiatrischen Familienpflege ist die Unterbringung chronisch psychisch kranker und/oder geistig behinderter Personen im Rahmen einer familiären Pflege und Integration, der Aufbau und die Förderung persönlicher, lebensechter und emotionaler Beziehungen dieser Personen zur Pflegefamilie und die Sicherstellung einer ihren Bedürfnissen entsprechenden psychiatrischen Betreuung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005
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