Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ziel der psychiatrischen Familienpflege ist die Unterbringung chronisch psychisch kranker und/oder geistig behinderter Personen im Rahmen einer familiären Pflege und Integration, der Aufbau und die Förderung persönlicher, lebensechter und emotionaler Beziehungen dieser Personen zur Pflegefamilie und die Sicherstellung einer ihren Bedürfnissen entsprechenden psychiatrischen Betreuung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005
Ziel der psychiatrischen Familienpflege ist die Unterbringung chronisch psychisch kranker und/oder geistig behinderter Personen im Rahmen einer familiären Pflege und Integration, der Aufbau und die Förderung persönlicher, lebensechter und emotionaler Beziehungen dieser Personen zur Pflegefamilie und die Sicherstellung einer ihren Bedürfnissen entsprechenden psychiatrischen Betreuung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005