§ 11 Stmk. PGG 2006 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. PGG 2006 - Steiermärkisches Parkgebührengesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes sind vom Gemeinderat zu erlassen.

In Kraft seit 28.03.2006 bis 31.12.9999
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