Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Das Siegel des Landes Steiermark enthält den Wappenschild mit dem historischen Hut und die Umschrift „Land Steiermark Republik Österreich“. Das Siegel ist in Anlage 2 dargestellt.
(2) Das Recht zur Verwendung des Landessiegels steht den Behörden und Ämtern des Landes Steiermark zu.
In Kraft seit 11.08.2016 bis 31.12.9999
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