§ 2 Stmk. LSG Landessiegel

Stmk. LSG - Steiermärkisches LandessymboleG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Das Siegel des Landes Steiermark enthält den Wappenschild mit dem historischen Hut und die Umschrift „Land Steiermark Republik Österreich“. Das Siegel ist in Anlage 2 dargestellt.

(2) Das Recht zur Verwendung des Landessiegels steht den Behörden und Ämtern des Landes Steiermark zu.

In Kraft seit 11.08.2016 bis 31.12.9999
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