Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 103/2019 treten § 7 Abs. 2, 3 und 4 sowie § 8 Abs. 1 und 1a sowie die Anlage 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2019, in Kraft.
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