Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Wappen des Landes ist in grünem Schild der rotgehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt. Der Wappenschild trägt den historischen Hut. Das Wappen ist in Anlage 1 dargestellt.
In Kraft seit 11.08.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Stmk. LSG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Stmk. LSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Stmk. LSG