Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36, umgesetzt.
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 44 Stmk. LBG 2010 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 44 Stmk. LBG 2010