Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die ausreichende Versorgung der Dienstnehmer mit Trinkwasser ist sicherzustellen. Bei Familienwohnungen ist womöglich eine Entnahme in diesen vorzusehen. Zum Trinken ungeeignetes Wasser ist bei der Entnahmestelle zu kennzeichnen.
In Kraft seit 26.07.1972 bis 31.12.9999
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